AGB der HSR ArenA
1. Die Benutzung folgt auf eigene Gefahr, Jegliche Haftung wird abgelehnt.
2. Die HSR ArenA darf ohne Zustimmung der Geschäftsleitung nicht an 3. weitervermietet werden.
3. Geleistete Anzahlungen werden nicht zurück erstatet.
Absage der Termine Tage vor dem Event :
0 - 30 Tage = Ganzer Betrag
30 - 60 Tage = 50% des Betrages
60 + Tage = Reservierung Gebühr (1/3)
4. Für Schäden, die durch den Mieter oder seiner Gäste verursacht werden, haftet der Mieter der Anlage.
5. Gesetzliche Bewilligungen sind durch den Mieter zu lösen, ausser es ist etwas anderes abgemacht.
6. Suissa Gebühren müssen durch den Mieter abgerechnet werden.
7. Das Veranstaltungskonzept der HSR vom 19.08.2016 ist einzuhalten
8. Ansprechperson ist nur die Geschäftsleitung der HSR Arena.
9. Es ist auf dem gesamten HSR Areal STRENGSTENS VERBOTEN jegliche Feuerwercke so wie Böller oder jegliche Knallkörper auzufeuern OHNE DIES MIT DER GESCHÄFTSLEITUNG ABGESPROCHEN ZU HABEN . Diese zustimmung der Geschäftsleitung, muss vor dem Event ,in schriflicher form, beim Mieter eintreffen. Werden trotzdem Feuerwerke , Böller oder jegliche Knallkörper abgefeuert, so wird dies mit einer Schadensersatz Zaahlung von 2000.- Fr. dem Mieter in Rechnng gestellt. Nochmal,Feuerwerk darf nur mit Zustimmung der Geschäftsleitung und allenfalls mit Bewilligung der Behörde abgefeuert werden. Bewilligungen sind durch den Mieter einzuholen und der Geschäfsleitung vorzulegen.
10. Gerichtsstand ist Langnau i. E.
Freundliche Grüsse
Tomi Schneider
HSR ArenA GmbH
Verein HSR WinWin
www.hsr-arena.ch
HSR Services GmbH
Sumiswaldstr. 28
CH-3435 Ramsei
Tel. + 41 34 431 29 09
Büro nicht immer besetzt
Mobil +41 79 222 56 44
tomi.schneider@bzmt.ch
www.hundeschule-ramsei.ch